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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma "ZADRO Zaunsysteme" |
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| Abschnitt 1.1 - Allgemein |
| Abschnitt 1.2 - Angebote |
| Abschnitt 1.3 - Auftragsbestätigung |
| Abschnitt 1.4 - Lieferung |
| Abschnitt 1.5 - Versand |
| Abschnitt 1.6 - Zahlungsbedingungen |
| Abschnitt 1.7 - Beanstandungen und Mängel |
| Abschnitt 1.8 - Gewährleistung |
| Abschnitt 1.9 - Eigentumsvorbehalt |
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1.1 - Allgemein  |
| 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall |
| nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beim einzelnen |
| Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben für unsere Lieferungen und Leistungen selbst bei Kenntnis keine Geltung, |
| sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere |
| Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im |
| einzelnen schriftlich bestätigen, sie gelten erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung. |
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1.2 - Angebote  |
| 1. Unsere Angebote sind immer abhängig von den auf dem Weltmarkt aktuellen Stahl- und Zinkpreisen. |
| Im Normalfall beträgt die Angebotsgültigkeit 4 Wochen ab Erstellungsdatum, wobei wir hierfür keine Garantie geben können. |
| Kurzfristige Preiserhöhungen der Stahl- und Zinkpreise sind heutzutage keine Seltenheit. |
| Sofern dies der Fall ist, behalten wir uns vor unser Angebot für Sie zu überarbeiten.. |
| Erst nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung ist der Preis für beide Seiten bindend. |
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1.3 - Auftragsbestätigung  |
| 1. Bei Bestellung der Ware über uns, erhalten Sie in jedem Fall eine Auftragsbestätigung. |
| Wir verpflichten uns, Ihnen Ihr bestelltes Material zu dem Preis wie in unserer Auftragsbestätigung zu liefern, auch wenn zwischen |
| Auftragsbestätigung und Lieferung die Materialpreise durch die aktuellen Stahl- und Zinkpreis steigen sollten. |
| Sollte Sie nicht innerhalb von
2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen, so gilt der Vertrag als geschlossen |
| und wir verpflichten uns zu den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen zu liefern. |
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1.4 - Lieferung  |
| 1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung; sie beginnt keinesfalls vor Vereinbarung sämtlicher |
| Vertragsbedingungen sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Materialbestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, |
| wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf vom Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft, falls die |
| Absendung ohne unser Verschulden nicht erfolgt, mitgeteilt ist. |
| 2. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen |
| können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und |
| Energiemangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne das dem |
| Besteller hieraus Ersatzansprüche wachsen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder ob wir |
| innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. |
| 3. Im Falle des Lieferverzuges ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Besteller vom Vertrag |
| zurücktreten oder gegebenenfalls Schadenersatz fordern, sofern nicht die Ware versandbereit gemeldet oder ausgeliefert ist. Ein Recht |
| auf Rücktritt oder Schadensersatz besteht nicht, wenn der Lieferverzug, also die Überschreitung der Lieferfrist, nicht von uns zu |
| vertreten ist. |
| 4. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Besteller mit der Annahme der Ware oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist, |
| ohne dass dadurch unsere Rechte aus dem Verzug des Bestellers berührt werden, oder er sein von uns gewährtes Kreditlimit |
| überschritten hat. In diesem Falle geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem |
| Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Verzug gerät. |
| 5. Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn mit unserer schriftlichen Zustimmung eine Änderung der Bestellung |
| erfolgt. |
| 6. Angemessene Teillieferungen sind zulässig. |
| 7. Gewicht und Stückzahl der gelieferten Ware sind so, wie sie bei uns ermittelt wurden, für die Berechnung maßgeblich. |
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1.5 - Versand  |
| 1. Die Lieferung der Ware bis zu einem bestimmten Gewicht erfolgt per Firmeneigenen Transporter durch uns. |
| Ansonsten erfolgt der Versand durch unsere Spedition per LKW. |
| 2. Die Verpackung, die Versandart und der Versandweg werden mangels abweichender Vereinbarung von uns gewählt. Mehrkosten für |
| Sonderwünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Es besteht keine Verpflichtung zur Wahl der günstigsten Versandart. |
| 3. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, sind wir berechtigt, dem Besteller eine angemessene |
| Abnahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf unverzügliche Abnahmen sowie den Ersatz unseres Verzugsschadens zu |
| verlangen. |
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1.6 - Zahlungsbedingungen  |
| 1. Für die Bezahlung gelten die in unserem Angebot / Auftragsbestätigung genannten Konditionen. |
| Sind keine Vereinbarungen getroffen, so sind alle Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum nach § 286 Abs.3 BGB zur Zahlung fällig. |
| 2. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Geltendmachung |
| eines weitergehenden Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen. |
| 3. Wir behalten uns vor, je nach Auftragslage einen Anzahlungsbetrag zu erheben. |
| Der Anzahlungsbetrag richtet sich immer nach Höhe des Brutto Endbetrages und Lieferort. |
| Sie erhalten in jedem Fall über Ihre Anzahlung eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. |
| 4. Bei Lieferungen in das Europäische Ausland erheben wir generell 100% Vorkasse. |
| Bei Selbstabholer im Werk ist der Betrag bei Abholung sofort in Bar zu begleichen. Die Rechnungslegung erfolgt über uns. |
| 5. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nicht berechtigt, es sei denn, seine Forderungen sind von uns anerkannt, |
| unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. |
| 6. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit, etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig, |
| wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. |
| Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung |
| auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und / oder statt der Leistung Schadensersatz zu verlangen. |
| Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die |
| Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. |
| Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. |
| 7. Wurde durch uns unstreitig teilweise mangelhafte Ware geliefert, ist der Besteller verpflichtet, den Kaufpreis anteilig für den längsten |
| mangelfreien Teil zu zahlen. Zahlungen werden grundsätzlich auf die am längsten fällige Rechnung verrechnet. |
| Der Besteller ist, solange eine bereits fällige Rechnung zur Zahlung offen steht, nicht berechtigt, bei der Bezahlung später fällig |
| werdender Rechnungen Skonto zu beanspruchen. |
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1.7 - Beanstandungen und Mängel  |
| 1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften und branchenüblicher |
| Ausführung. Statische Berechnungen und die sich hieraus ergebenden Verwendungsmöglichkeiten sind vom Besteller auf eigene |
| Verantwortung vorzunehmen und zu beachten. |
| Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, |
| spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich, |
| spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von |
| Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur |
| Gewährleistung nach Abschnitt 1.8 verpflichtet. |
| 2. Bei Transportschäden ist uns vom Besteller eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs zu |
| beschaffen. |
| 3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. |
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1.8 - Gewährleistung  |
| 1. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt. Bei Mängeln des |
| Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Die Gewährleistung erfolgt an dem |
| Erfüllungsort der Lieferung. |
| 2. Zur Nacherfüllung hat der Besteller uns eine angemessene Frist von mindestens 20 Werktagen zu setzen sowie die Gelegenheit zur |
| Nachbesserung zu gewähren. Für den Fall der Nachlieferung verpflichtet sich der Besteller, die mangelhafte Sache an uns |
| zurückzugewähren. |
| 3. Wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt oder eine für die Nachlieferung gesetzte Frist fruchtlos abläuft, oder wenn die |
| Nacherfüllung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein |
| Recht zum Rücktritt steht dem Besteller bei lediglich geringfügigen Mängeln nicht zu. |
| 4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und / oder Schäden infolge üblicher Abnützung, ferner nicht auf Mängel und / oder |
| Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher |
| Handhabung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Schäden nicht auf unser |
| Verschulden zurückzuführen sind. |
| 5. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden. |
| 6. Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an den |
| Liefergegenständen haften wir für die daraus entstehenden Mängel nicht. |
| 7. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes |
| geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstehen |
| und / oder bestehen ( z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden, sonstigen Vermögensschäden ): diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, |
| soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche |
| Vertragspflicht verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit. |
| 8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware entsprechend. |
| 9. Die Rechte des Bestellers wegen Mängeln des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen, wenn der Besteller bei Vertragsabschluss |
| Kenntnis von der Mangelhaftigkeit hat. Ist dem Besteller ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der |
| Besteller Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die |
| Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Besteller verliert seine Gewährleistungsansprüche, wenn er wesentliche |
| Veränderungen am Liefergegenstand vornimmt. |
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1.9 - Eigentumsvorbehalt  |
| 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. |
| 2. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltswaren mit anderen Waren durch den Besteller steht uns die Forderung an der neuen |
| Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser |
| Eigentum durch Verbindung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehende Forderung an der neuen Sache im Umfang des |
| Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese unentgeltlich für uns. |
| 3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen Geschäftsbedingungen, wenn sie einen diesen |
| Bestimmungen entsprechenden umfassenden Eigentumsvorbehalt beinhalten, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, |
| vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Absätzen 4. und 6. auf uns übergehen. Zu anderen |
| Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware |
| ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Liquidation eingeleitet |
| wird. |
| 4. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung an uns abgetreten. |
| Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. |
| 5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der |
| Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der |
| Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Abs. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser |
| Miteigentumsanteile. |
| 6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung |
| aus diesem Vertrag die Absätze 4. und 5. entsprechend. |
| 7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gem. den Absätzen 3. 5. und 6. bis zu unserem jederzeit zulässigen |
| Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in Fällen des Abs. 3. sowie des Abschnitt V 5. Gebrauch machen. Zur |
| anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine |
| Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten, sofern wir das nicht selbst tun- und uns die zur Einziehung erforderlichen |
| Auskünfte und Unterlagen zu geben. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht |
| gestattet. |
| 8. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum an der |
| Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Besteller übergeht und ihm die abgetretenen Forderungen uneingeschränkt zustehen. Übersteigt |
| der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers |
| insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Für die Bewertung der Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert |
| als Sicherungswert maßgebend. |
| 9. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Eigentums- und Forderungsrechte durch Dritte, hat |
| der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der Pfändungsprotokolle oder sonstiger Unterlagen zu benachrichtigen und seinerseits |
| alles zu tun, um unsere Rechte zu wahren. |
| 10. Wir sind jederzeit berechtigt, das Lager und die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, um die Vorbehaltsware wegzuschaffen, |
| auszusondern oder zu kennzeichnen. Auf Verlangen hat uns der Besteller alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware zu |
| erteilen und erforderliche Belege herauszugeben. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu lagern und zu |
| unseren Gunsten umfassend zu versichern und uns die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt alle sich hieraus ergebenden |
| Versicherungsansprüche bereits bei Auftragserteilung an uns ab: wir nehmen die Abtretung an. |
| 11. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Bestellers zum Besitz der |
| Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die |
| Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers uns |
| gegenüber, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem |
| Besteller nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss ist ihm auszuzahlen. |
| 12. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem |
| Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des |
| Bestellers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind. |
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| Stand 2021 |
Fa. ZADRO Zaunsysteme  |
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